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Kosten, die kaum jemand kenntTelefonansagen und die Künstlersozialkasse (KSK)

Die gute Nachricht vorab: Alle unsere Angebote sind für Sie frei von KSK-Abgaben.

Warum das bei anderen Anbietern unter Umständen anders sein kann – und was es mit dieser gesetzlich verpflichtenden Abgabe, die kaum jemand kennt, auf sich hat – erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist die Künstlersozialkasse?

Selbständige Künstler und Publizisten erhalten durch die Künstlersozialversicherung einen ähnlichen Schutz in der gesetzlichen Sozialversicherung wie festangestellte Mitarbeiter.

Analog zu Arbeitnehmern tragen die Kreativschaffenden nur die Hälfte der Beiträge selbst. Die andere Hälfte – also analog zum Arbeitgeberanteil – finanziert zu einem Teil der Bund, der andere Teil kommt durch die sogenannte Künstlersozialabgabe.

Für wen besteht eine Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse?

Vereinfacht: Wenn Unternehmer regelmäßig selbstständige Künstler beauftragen, werden sie automatisch KSK-pflichtig. Kunst ist dabei sehr weit gefasst zu verstehen, auch Webseiten, Flyer, Werbeanzeigen – oder eben Telefonansagen – fallen unter diesen Begriff. Die Höhe der Abgabe ist dabei jährlich unterschiedlich, aktuell liegt sie bei 5% des Nettoauftragswertes.

Das Abführen dieser Abgabe ist verpflichtend. Verantwortlich ist dabei die Firma, die die künstlerischen Leistungen einkauft. Die Firma, die die künstlerischen Leistungen verkauft, hat damit nichts zu tun – und kann diese Abgabe auch nicht übernehmen.

Die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung kontrollieren dies routinemäßig im Rahmen von Sozialversicherungsprüfungen. Dabei wurden die Kontrollen in den letzten Jahren stark verschärft. Oft fallen Unternehmen dann aus allen Wolken, weil sie von dieser Abgabe noch nie gehört haben – und so im Nachhinein nicht kalkulierte, zusätzliche Kosten entstehen. Neben Nachzahlungen können auch schnell Bußgelder drohen.

Ausnahmen

Es gibt lediglich ein paar kleine Ausnahmen von der Zahlpflicht, die wichtigste in unserem Zusammenhang lautet:

Für Zahlungen an juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG, e. V.) fällt keine Künstlersozialabgabe an. Da wir als GmbH firmieren, sind unsere Angebote für Sie komplett KSK-frei.

Sie sparen sich also nicht nur bares Geld, sondern sind damit auch rechtlich auf der 100% sicheren Seite.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de

 

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